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vor Ende 19. Jahrhundert

1387 Verordnung betreffend den Holzbann. Eine der ältesten Urkunden über die Ausdehnung der Badener Waldungen.
1415 Eroberung des Aargaus durch die Eidgenossen. Die Gemeinden erhielten Eigentumsrechte am Gemeindeland und neue Aufgaben wie Feuerlöschwesen, Polizeiwesen und Wasserversorgung.
17. Jh. Erlass der Bettlerordnung. Die Gemeinden übernehmen von der Kirche die Zuständigkeit für die Armenpflege.
1735 Stadtschreiber Franz Dietrich Dorer verfasst zum Badener Wald ein Verzeichnis «aller 74 Marksteine der äusseren Holztmarchlen».
1798 Helvetische Republik und Gründung Kanton Baden (bis 1803). Munizipalgemeinde und Ortsbürgergemeinde bestehen nebeneinander.
1803 Die Ortsbürgergemeinden lösen die Munizipalgemeinden ab. Die Funktionen der Gemeindekammer, die das Bürgergut verwaltet hat, gehen an den Gemeinderat über. Dieser führt bis 1820 neben seinen eigentlichen Sitzungsprotokollen das Verwaltungs(rats)protokoll.
1803 Neue Forstordnung, da der Kanton Baden dem Kanton Aargau zugeordnet wird.
1809 Protest gegen die Höherlegung der Hauptquelle des Thermalwassers in Ennetbaden, weil 1799 das französische Militär dort alle Ausläufe der Quelle verstopfte und kein Badewasser mehr floss. Die Ortsbürgergemeinde der Stadt Baden wandte sich aus Angst vor dem Versiegen der Quellen in den grossen Bädern an die Regierung. Rechtsgrundsatz, dass auf keinen Fall der Status quo der Quellen verändert werden darf.
1818 Vermessung des Ortsbürgerwaldes.
1819 Am 22.11.1819 wurde Ennetbaden durch die Regierung von der Stadtgemeinde Baden getrennt und zu einer selbständigen Gemeinde. Die Besitztümer der Badener Ortsbürger blieben bei den Badener Ortsbürgern. Mit der Trennung von Ennetbaden erstellte die Stadt Baden an Stelle der heutigen Schiefen Brücke einen Fussgängersteg über die Limmat, auf dem ein Stegzoll eingezogen wurde. Die ortsbürgerlichen Ennetbadener waren aber gemäss dem Trennungsdekret davon befreit.
1821 Forstrat H. Zschokke stellt erstmals ein sogenanntes Forst-Regulativ auf – «Zustand über den Badener Wald».
1822 Die Regierung des Kantons Aargau tritt zum ersten Mal als Wahrerin der Rechte am Gesamtquellenstock von Baden und Ennetbaden auf und übt ein Hoheitsrecht aus.
1822 Gemäss der von Forstinspektor J.U. Baldinger vorgenommenen Vermessung beträgt die Gesamtfläche der Gemeindewälder von Baden 667.5846 ha (2018: 691.185 ha).
1827 Waldreglement für die Stadt Baden (Forst-Regulativ).
1831 Schaffung der Einwohnergemeinden.
1835/36 Bau eines Armenbadehauses (Badarmenanstalt, bis 1909) und einer Laube für Trinkkuren.
1838 Die Ortsbürgergemeinde versorgte das Armenbadehaus mit Wasser aus dem heissen Stein statt mit solchem aus der Limmatquelle.
1841 Das Gemeindeorganisationsgesetz regelt die Zuständigkeiten neu.
1843 Am 18. September wird die Quelle im Ochsen entdeck.
1844 Am 5. März wurde in einem Schacht von 23 Fuss Tiefe die Verenahofquelle entdeckt, eine der bedeutendsten Quellen.
1844 Die Ortsbürgergemeinde verpflichtet sich, einen öffentlichen Trinkbrunnen zu errichten. Mit einem Servitut, dass die Eigentümer des Gasthofs Raben (heute Schweizerhof) der Ortsbürgergemeinde unentgeltlich vom Badewasser des heissen Steins eine alte Badenermass pro Minute abgeben.
1875 Die Ortsbürgergemeinde hob im Zuge des Kulturkampfes und mit Einverständnis der aargauischen Regierung das Chorherrenstift auf.
1877 Erwähnung eines jährlichen Beitrags der Ortsbürger an die Stadtbibliothek (aus den Zinsen des Chorherrenstifts).
1878 Übernahme des Kurhauses (Casino) aus Konkurs. Trotz der Garantieübernahme durch die Stadt 1875 stand die Aktiengesellschaft drei Jahre später vor dem Konkurs, woraufhin die Ortsbürgergemeinde am 15. Januar 1878 beschloss, die Anlage (inkl. Kurpark) zu erwerben und zu verpachten.
1878 Zwangsliquidation der Nationalbahn (Oberstadt-Linie). Die Stadt Baden war Garantie-Geberin für CHF 1‘700‘000 und musste sämtliche Kassen anzapfen, um dem Bankrott zu entgehen.
1884 Die Ortsbürgergemeinde zahlt zur Rettung der vom Konkurs bedrohten Nationalbahn an die Verpflichtungen der Einwohnergemeinde den Betrag von CHF 500‘000 Franken aus dem Gut des ehemaligen Chorherrenstifts.
1892 Installation der elektrischen Beleuchtung im Kurhaus.
1895 Verkauf der Badarmenanstalt an die «Vereinigung der Badewirte».
1897 Der Ortsbürger-Verein (seit ca. 1990 umbenannt in Ortsbürgerforum) wurde spätestens 1897 gegründet, was ein altes Kassenbuch beweist.
1898 Einlegung von Wasserleitungsröhren in das Land am Schlossrain.
1899 Bis zu diesem Jahr wurden Badener Bürger automatisch auch Ortsbürger.
1899 Felsabsturz am Lägernkopf wegen nicht vorschriftsgemässem Abbau im Steinbruch trotz Warnung und Gutachten der aargauischen Baudirektion. Mehrere m³ Kalkfelsen stürzten am Lägernkopf hinter dem Landvogteischloss zu Tal, verletzt oder getötet wurde niemand. Um den Rechtsstreit abzubrechen und die Schadenersatzforderungen zu zahlen, trat der Verursacher den Steinbruch der Ortsbürgergemeinde ab.
1900 Ehrenbürgerrecht für Herrn Dr. Welti.
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