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Einbürgerung

Die Badener Ortsbürgergemeinde zeigt sich offen, strebt durch eine massvolle Einbürgerungspraxis die nötige Verjüngung an und fordert jedes Jahr weitere Badener Bürgerinnen und Bürger dazu auf, sich einbürgern zu lassen. Die Ortsbürger grenzen sich nicht ab und sind keine elitäre, abgehobene Gesellschaft.

Die Ortsbürgergemeinde Baden verzichtet auf jeglichen Sondernutzen für ihre Bürgerinnen und Bürger. Aus den Erträgen aus dem Vermögen der Ortsbürgergemeinde und aus dem Ortsbürgergut dürfen keine Geld- und Naturalgaben (Bürgernutzen) an die einzelnen Ortsbürger ausgerichtet werden. Ortsbürger bezahlen aber auch keine zusätzlichen Steuern.

Wie wird man Ortsbürgerin/Ortsbürger?

Personen, die Baden als ihre Heimat betrachten und an den Belangen der Ortsbürgergemeinde interessiert sind, können durch Beschluss der Ortsbürgergemeinde in das Ortsbürgerrecht der Stadt Baden aufgenommen werden, wenn sie:

  • das Bürgerrecht der Einwohnergemeinde Baden besitzen oder vorgängig erwerben
  • nicht schwerwiegend mit dem Strafgesetz in Konflikt geraten sind
  • ihren finanziellen Verpflichtungen nachkommen
  • seit insgesamt fünf Jahren in Baden Wohnsitz haben
  • sprachlich gut in die lokalen Verhältnisse eingegliedert sind

In den vergangenen Jahren erhielten weitere Bürgerinnen und Bürger das Badener Ortsbürgerrecht.

  • 2023: 25 Personen
  • 2022: keine Einbürgerungen
  • 2021: 16 Personen
  • 2020: 26 Personen
  • 2019: 21 Personen
  • 2018:   7 Personen
  • 2017: 34 Personen
  • 2016:   8 Personen
  • 2015:   9 Personen
  • 2014:   1 Personen

Sind Sie interessiert? Wir freuen uns auf Sie.

Einbürgerungsformular www.ag.ch

Ergänzende Auskünfte erteilt das Stadtbüro Baden:

Kontakt

STADT BADEN, Stadtbüro
Rathausgasse 1, 5400 Baden
Tel. direkt +41 56 200 83 83
stadtbueroNULL@baden.ch

Erwerb des Ehrenbürgerrechts

An Personen, die sich für die Stadt Baden und ihre Bewohner, insbesondere aber für die Ortsbürgergemeinde in hohem Masse und in ausserordentlicher Weise verdient gemacht haben, kann die Ortsbürgergemeindeversammlung unentgeltlich das Ehrenbürgerrecht verleihen.
Reglement über den Erwerb des Ortsbürgerrechts von Baden (PDF)
Gesetz über das Ortsbürgerrecht (OBüG) [pdf, 252.91 KB]
Gesetz über die Ortsbürgergemeinden [pdf, 191.21 KB]

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