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Statistik

Einwohnerbürger, Ortsbürger und Stimmrecht

In Baden wohnten am 1.1.2024 total 23’642 Personen, davon sind 16‘738 (70.80%) Schweizer und 6’904 (29.20%) Ausländer. Von den 16‘738 in Baden lebenden Schweizerinnen und Schweizern sind 14’026 (83.80% oder 59.33% von 23’642) stimmberechtigt und 2’712 nicht. Nicht stimmberechtigt bedeutet noch nicht volljährig oder unter einer umfassenden Beistandschaft stehend. Von den 16‘738 in Baden wohnhaften Schweizerinnen und Schweizern haben 2’979 (12.60% von 23’642) das Badener Bürgerrecht, das sind 2’223 (9.40% von 23’642) Gemeindebürger oder Einwohnerbürger und 756 (3.20% von 23’642) haben zusätzlich das Ortsbürgerrecht.

Es gibt total 12‘913 Schweizerinnen und Schweizer, die auch Badenerinnen bzw. Badener sind (5‘285 Ortsbürger, also Personen mit dem Ortsbürgerrecht (2‘350 Männer und 2‘935 Frauen) sowie 7‘628 Einwohnerbürger (3‘595 Männer und 4‘033 Frauen), also Personen mit dem Badener Gemeindebürgerrecht), davon leben 2‘979 (23.07% von 12‘913) in Baden und 9’934 nicht.

Es gibt insgesamt 5‘285 lebende Ortsbürger (40.93% von 12‘913), davon 2‘350 Männer und 2‘935 Frauen, davon sind 756 in Baden wohnhaft (373 Männer und 383 Frauen) und 4’529 nicht. Somit sind gut 40% aller Badener Einwohnerbürger zugleich Ortsbürger. In Baden wohnhafte und somit stimmberechtigte Ortsbürger gibt es 634 (4.52% von 14’026 Stimmberechtigten oder 12.00% von 5‘285). 122 Ortsbürger sind zwar in Baden wohnhaft, aber nicht stimmberechtigt, also nicht volljährig oder unter einer umfassenden Beistandschaft stehend.

Ortsbürgerinnen und Ortsbürger können an der Ortsbürgergemeindeversammlung nur teilnehmen und ihr Stimmrecht ausüben, wenn sie in Baden wohnhaft sind. Weggezogene (4’529), die später wieder in Baden wohnhaft werden, erhalten ihr Stimmrecht automatisch zurück.

Alterspyramide der in Baden wohnhaften Badener Ortsbürger

In welchen Aargauer Gemeinden gibt es Ortsbürger?

Am 01.01.2024 gab es im Aargau total 168 Ortsbürgergemeinden (grau markiert) von total 197 politischen Gemeinden.

Nicht in allen aargauischen Gemeinden gibt es auch eine Ortsbürgergemeinde. Verschiedene Ortsbürgergemeinden mussten wegen finanzieller Schwierigkeiten aufgelöst, d.h. mit den Einwohnergemeinden vereinigt werden. Die Ortsbürgergemeinden sind zu unterscheiden von den politischen Gemeinden (Einwohnergemeinden) und den Kirchgemeinden.

Der Bestand der Ortsbürgergemeinden reduzierte sich seit der Einführung des Gesetzes über die Ortsbürgergemeinden (Ortsbürgergemeindegesetz, OBGG) vom 19. Dezember 1978. Gründe für die Vereinigung von Ortsbürgergemeinden waren meist die Zusammenlegung von Einwohnergemeinden, die Auslagerung des Forstwesens, fehlendes Vermögen und eine schwierige Einnahmesituation oder das geringe Interesse der Ortsbürgerinnen und Ortsbürger am Mitentscheidungsprozess der Ortsbürgergemeinde (z.B.Teilnahme an der Ortsbürgergemeindeversammlung).

Der Anteil Ortsbürger und Ortsbürgerinnen an der Gesamtbevölkerung des Kantons ist in den letzten dreissig Jahren von ca. 20% auf ca. 9% zurück gegangen.

 

In welchen Kantonen gibt es Ortsbürger?

Ortsbürgergemeinden (je nach Ort auch benannt als Burgergemeinden, Korporationen oder Gerechtigkeitsgenossenschaften) existieren heute noch in 14 Kantonen, also in mehr als der Hälfte aller Schweizer Kantone und sind an vielen Orten eine kräftige Stütze der Gemeinschaft.

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