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Ortsbürgergemeinde

Einwohnergemeinde und Ortsbürgergemeinde

Neben den Einwohnergemeinden gibt es im Kanton Aargau in vielen Gemeinden zusätzlich eine Ortsbürgergemeinde. Die Ortsbürgergemeinden bestehen aus der Gesamtheit der Personen, die im Besitz des entsprechenden Ortsbürgerrechts sind, im Gebiet der jeweiligen Einwohnergemeinde wohnen und stimmberechtigt sind.

In Baden besitzen aktuell 756 Personen das Ortsbürgerrecht, davon sind 634 Personen stimmberechtigt. Nicht stimmberechtigt sind 122 Personen, die noch nicht volljährig sind oder vormundschaftlichen Massnahmen unterliegen (Stand nach der Fusion mit Turgi am 01.01.2024).

Welche Aufgaben hat die Ortsbürgergemeinde?

Die Ortsbürgergemeinde leistet seit jeher und auch zukünftig einen wertvollen Beitrag an das öffentliche Leben, an die Identität der Stadt Baden und zum Wohl ihrer Bevölkerung.

Die Ortsbürgergemeinde ist Eigentümerin von rund 60% des Stadtgebiets und hat in erster Linie die Aufgabe der Erhaltung und der guten Verwaltung ihres Vermögens und ihrer Grundstücke (Wald, Rebgut, Liegenschaften, Land in verschiedenen Zonen).

Die Ortsbürgergemeinde unterstützt bei der Erfüllung ihrer Aufgaben die Einwohnergemeinde und hilft mit, Lasten zu tragen, die die Stadt Baden selber nicht tragen kann oder darf (vielleicht ein wenig vergleichbar mit dem Lotteriefonds des Regierungsrates). Dabei werden die jährlichen Erträge gezielt in laufende Aktivitäten investiert, um die Lebensqualität in der Stadt Baden zu fördern.

Dank dem weitblickenden Entscheid der Badener Ortsbürger Mitte der 1970er-Jahre, Ortsbürgerland nicht mehr zu verkaufen, sondern im Baurecht zur Verfügung zu stellen, sind regelmässige Einnahmen für die Ortsbürgergemeinde sichergestellt, um so die Lebensqualität in der Stadt Baden und kulturelle und diverse soziale Werke grosszügig zu fördern.

Ergänzende Auskünfte erteilt der Aktuar der Ortsbürgergemeinde:

Kontakt

Marco Sandmeier, Co-Leiter Abteilung Politik
Tel. direkt +41 56 200 82 04,

STADT BADEN, Politik
Rathausgasse 1, 5400 Baden AG

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