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Baden ist.

Aktuell

Beschlüsse des Einwohnerrats der Stadt Baden

Sitzung vom 8. September 2026

Der Einwohnerrat der Stadt Baden hat an seiner Sitzung vom
8. September 2026 folgende Beschlüsse gefasst:

1.
1.1
Die drei Entwicklungsziele (Kapitel 4) der Energie- und Klima-
strategie 2036 werden beschlossen.

1.2
Die Energie- und Klimastrategie 2036 wird genehmigt.

1.3 
Der Energieplan (Bericht und Karte) wird zur Kenntnis genommen.

2.
2.1
Der Gewährung eines Darlehens von CHF 750'000 an die
Genossenschaft Bad zum Raben sowie dem entsprechen-
den Darlehensvertrag wird unter den Voraussetzun­gen,
dass die Gesamtfinanzierung des Vorhabens nachgewiesen
ist und das Darle­hen mit einem Schuldbrief in der Höhe des
Darlehens besichert wird, zugestimmt.

2.2
Von der Einräumung des Vorkaufsrechts an den Quellrechten und
dem Stockwerkeigentum an der Liegenschaft wird Kenntnis genommen.
 

3. 
3.1
Für den Umbau und die Sanierung des Turnhallengebäudes der
Schulanlage Kappelerhof wird ein Baukredit von brutto
CHF 6’550'000 (inkl. MWST, Kostengenauigkeit ± 10 %) genehmigt.

3.2
Von den jährlich wiederkehrenden Investitionsfolgekosten von
CHF 340’000 zulasten der laufenden Rechnung wird Kenntnis
genommen.

4.
4.1
Für die Erstellung eines zentralen Schliesssystems mit einer Zu-
trittskontrolle für die zentralen Verwaltungsliegenschaften wird ein
Verpflichtungskredit von CHF 2'127'000 (inkl. MWST, +/- 10 %,
Preisstand Juni 2026) bewilligt.

4.2 
Von den jährlich wiederkehrenden Investitionsfolgekosten von
CHF 453'293 zulasten der laufenden Rechnung wird Kenntnis
genommen.

5.
5.1
Für die punktuellen baulichen Massnahmen zur Umsetzung des
Velokonzepts auf der Allmendstrasse und Rütistrasse wird ein
Projektierungs- und Baukredit von CHF 154’000 (inkl. MWST,
+/- 30 %) bewilligt.

5.2
Von den jährlich wiederkehrenden Investitionsfolgekosten von
CHF 8’813 zulasten der laufenden Rechnung wird Kenntnis
genommen.

Die Beschlüsse gemäss den Ziffern 1.1, 1.2, 2.1, 3.1, 4.1 und 5.1
unterstehen dem fakultativen Referendum. Sie sind einer Urnen-
abstimmung zu unterstellen, wenn dies von mindestens 5 % der
Stimmberechtigten in einem schriftlichen Begehren innert 30
Tagen nach Publikation des entsprechenden Beschlusses verlangt wird.


Baden, 8. September 2026

STADTRAT BADEN