Aktuell
Beschlüsse des Einwohnerrats der Stadt Baden
Sitzung vom 09./11. Juni 2026
Der Einwohnerrat der Stadt Baden hat an seiner Sitzung vom
09./11. Juni 2026 folgende Beschlüsse gefasst:
1.
Der Geschäftsbericht 2025 wird genehmigt.
2.
Die Gesamtrechnung 2025 wird genehmigt.
3.
3.1
Von der vorliegenden neuen Leistungsvereinbarung ab
1. Januar 2027 wird Kenntnis genommen.
3.2
Den jährlich wiederkehrenden Investitionsfolgekosten von
maximal CHF 500'000 (exkl. MWST) zu Lasten der
laufenden Rechnung wird zugestimmt.
4.
Für die Projektierung der Sanierung und der Erweiterung
der Schulanlage Kappelerhof wird ein Kredit von brutto
CHF 4,1 Mio. (inkl. MWST, Kostengenauigkeit ± 20 %) bewilligt.
5.
5.1
Für den Dachausbau der Liegenschaft Kanalstrasse 14
für die Unterbringung von geflüchteten Personen wird ein
Planungs- und Baukredit von brutto CHF 980'000
(inkl. MWST, Kostengenauigkeit ± 25 %) bewilligt.
5.2
Von den jährlich wiederkehrenden Investitionsfolgekosten
von CHF 47’850 zulasten der laufenden Rechnung wird
Kenntnis genommen.
6.
Das Postulat Till Schmid und Doris von Siebenthal vom
24. Juli 2025 betreffend Ausweitung/Einführung von
Handwerker- und Behindertenparkplätzen wird überwiesen.
7.
7.1
Die Abrechnung des Projektierungskredits für die Neuge-
staltung öffentlicher Raum Kernbereich Bäderquartier,
schliessend mit CHF 406'493.70, wird genehmigt.
7.2
Die Abrechnung des Baukredits für die Neugestaltung
öffentlicher Raum Kernbereich Bäderquartier, schliessend
mit brutto CHF 5'061'090.16 resp. netto CHF 4'048'347.06,
wird genehmigt.
8.
8.1
Die Kreditabrechnung für das Teilprojekt «Bäderfest»,
schliessend mit CHF 309'795.27 brutto (Kreditüber-
schreitung 9'795.27 oder 3,1%) bzw. 299'795.27 netto,
wird genehmigt.
8.2
Die Kreditabrechnung für das Teilprojekt «Quellcode»
(vormals «Geschichte und Geschichten im öffentlichen
Raum»), schliessend mit CHF 229'953.15 brutto bzw.
netto (Kreditunterschreitung CHF 46.85 bzw. 0,02%),
wird genehmigt.
9.
9.1
Die Abrechnung des Planungskredits für die Planung
der baulichen Massnahmen zur Erfüllung der Anforde-
rungen der Challenge League, schliessend mit
CHF 189'497.49 (brutto inkl. MWST), (Unterschreitung
von CHF 50'502.51 / 21.05%), wird genehmigt.
9.2
Die Abrechnung des Investitionskredits für das
Umrüsten der Tribünensitze schliessend mit
CHF 0, wird genehmigt.
Die Beschlüsse gemäss den Ziffern 1, 2, 3.2, 4, 5.1, 7.1, 7.2,
8.1, 8.2, 9.1 und 9.2 unterstehen dem fakultativen Referendum.
Sie sind einer Urnenabstimmung zu unterstellen, wenn dies von
mindestens 5 % der Stimmberechtigten in einem schriftlichen Be-
gehren innert 30 Tagen nach Publikation des entsprechenden
Beschlusses verlangt wird.
Baden, 11. Juni 2026
STADTRAT BADEN
